Arbeitsmittel für die Betriebliche Sicherheit
Betriebliche Sicherheit - Arbeitsmittel
Grundlage für die laut Betriebssicherheitsverordnung sichere Bereitstellung und Benutzung von vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, ist eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Dabei sind insbesondere Gefährdungen zu berücksichtigen, welche mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind. Erst hieraus ergibt sich welche Arbeitsmittel den Beschäftigten bereitgestellt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass nur jene Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden dürfen, welche bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten und für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind.