Regeln und Normen
Seit der Einführung der DIN EN ISO 7010 im Jahre 2012 gilt auch in Deutschland die einheitliche europaweite Gestaltung von Kennzeichnungslösungen, die in Form des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt wird. Konkreten Ausdruck findet letztere in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die eine genaue Auslegung der eher allgemein gehaltenen Punkte der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Die ASR A1.3 bezieht sich auf die „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, der alle von wolkdirekt angebotenen Kennzeichnungslösungen norm- und fachgerecht entsprechen und als eine Mindestanforderung an die EU-Richtlinie bezeichnet werden kann. Die ASR A2.3 wiederum bezieht sich exakt auf die Kategorie der „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie den „Flucht- und Rettungsplan“. Beide legen eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Rettungs-, Flucht- sowie Notausgängen und deren Türen oder anderweitige Ausgänge fest.
Fluchtwegkennzeichnung gemäß Gefährdungsbeurteilung
Fluchtwege bedürfen einer bestimmten Kennzeichnung, um alle Personen, die aufgrund einer Notsituation einen Fluchtweg nutzen müssen, sicher und auf unmittelbarem Wege aus dem betroffenen Gebäude herauszuleiten. Im Hinblick auf dieses die Betriebsordnung betreffende Phänomen bestehen zwei verschiedene Regelwerke, die jeweils unterschiedlichen Inhalt besitzen können. Voraussetzungen an einen Flucht- und auch Rettungsweg, die in der Bauordnung festgeschrieben sind, müssen nicht dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Betrachtet man beispielsweise Notsituationen anhand der Rauchentwicklung sowie der Lichtverhältnisse als Analysekategorien, so ergeben sich verschiedene Kombinationen daraus, die Notfälle in unterschiedlicher Weise charakterisieren. Bauordnungskonforme Hinweise berücksichtigen allerdings keine Notfälle, in denen Rauch vorherrscht, da ihr entsprechend Fluchtwege rauchfrei zu halten sind. In der Realität wird diese durch die Bauordnung vorausgesetzte Situation jedoch nicht in jedem Fall vorgefunden, sodass auch in Rauchfällen eine wirksame Kennzeichnung mit langnachleuchtender Qualität unerlässlich ist. Dieses Beispiel spiegelt die Tatsache wider, dass sich Bauordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, nicht entsprechen müssen.
In einer Gefährdungsbeurteilung, wie es auch im eben angeführten Beispiel möglich wäre, sollte umfassend überprüft werden, ob die Maßnahmen nach Baurecht auch für die Technischen regeln für Arbeitsstätten ausreichend sind. Fest steht, dass im jeweiligen Fall das Prinzip walten sollte, das eine höhere Sicherheitsstufe vorschreibt. Die Sicherheit sollte nämlich in einer Arbeits- und Betriebsstätte die höchste Priorität haben, um auf Notsituationen in idealer Weise vorbereitet zu sein.
Kennzeichnung nach DIN 4844 und BGV A8
Sicherheitskennzeichen, Rettungszeichen, Sicherheitsfarben und deren Darstellung in der Öffentlichkeit - insbesondere in Arbeitsstätten - werden im Rahmen der Norm DIN 4844 festgelegt. Sicherheitszeichen, Warnschilder, Brandschutzzeichen und Gebotsschilder dienen der Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen und helfen bei der schnellen Orientierung im Notfall.
Normen wie die DIN 4844, die DIN EN ISO 7010 oder die ASR A1.3 legen Sicherheitszeichen fest, die der Unfallverhütung dienen. Die DIN 4844-2 dient der Unfallverhütung im speziellen Fall des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen sowie der Kennzeichnung von Fluchtwegen. Die Sicherheitskennzeichen im Rahmen dieser Norm finden Anwendung in Arbeitsstätten, auf Produkten (sofern das der Sicherheit von Personen dient) und in öffentlichen Bereichen. Die DIN 4844 findet hingegen keine Anwendung für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Norm der einheitlichen Darstellung von Sicherheitszeichen wie Verbotszeichen, Brandschutzzeichen oder Rettungszeichen dient.
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Regeln und Normen
Seit der Einführung der DIN EN ISO 7010 im Jahre 2012 gilt auch in Deutschland die einheitliche europaweite Gestaltung von Kennzeichnungslösungen, die in Form des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt wird. Konkreten Ausdruck findet letztere in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die eine genaue Auslegung der eher allgemein gehaltenen Punkte der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Die ASR A1.3 bezieht sich auf die „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, der alle von wolkdirekt angebotenen Kennzeichnungslösungen norm- und fachgerecht entsprechen und als eine Mindestanforderung an die EU-Richtlinie bezeichnet werden kann. Die ASR A2.3 wiederum bezieht sich exakt auf die Kategorie der „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie den „Flucht- und Rettungsplan“. Beide legen eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Rettungs-, Flucht- sowie Notausgängen und deren Türen oder anderweitige Ausgänge fest.
Fluchtwegkennzeichnung gemäß Gefährdungsbeurteilung
Fluchtwege bedürfen einer bestimmten Kennzeichnung, um alle Personen, die aufgrund einer Notsituation einen Fluchtweg nutzen müssen, sicher und auf unmittelbarem Wege aus dem betroffenen Gebäude herauszuleiten. Im Hinblick auf dieses die Betriebsordnung betreffende Phänomen bestehen zwei verschiedene Regelwerke, die jeweils unterschiedlichen Inhalt besitzen können. Voraussetzungen an einen Flucht- und auch Rettungsweg, die in der Bauordnung festgeschrieben sind, müssen nicht dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Betrachtet man beispielsweise Notsituationen anhand der Rauchentwicklung sowie der Lichtverhältnisse als Analysekategorien, so ergeben sich verschiedene Kombinationen daraus, die Notfälle in unterschiedlicher Weise charakterisieren. Bauordnungskonforme Hinweise berücksichtigen allerdings keine Notfälle, in denen Rauch vorherrscht, da ihr entsprechend Fluchtwege rauchfrei zu halten sind. In der Realität wird diese durch die Bauordnung vorausgesetzte Situation jedoch nicht in jedem Fall vorgefunden, sodass auch in Rauchfällen eine wirksame Kennzeichnung mit langnachleuchtender Qualität unerlässlich ist. Dieses Beispiel spiegelt die Tatsache wider, dass sich Bauordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, nicht entsprechen müssen.
In einer Gefährdungsbeurteilung, wie es auch im eben angeführten Beispiel möglich wäre, sollte umfassend überprüft werden, ob die Maßnahmen nach Baurecht auch für die Technischen regeln für Arbeitsstätten ausreichend sind. Fest steht, dass im jeweiligen Fall das Prinzip walten sollte, das eine höhere Sicherheitsstufe vorschreibt. Die Sicherheit sollte nämlich in einer Arbeits- und Betriebsstätte die höchste Priorität haben, um auf Notsituationen in idealer Weise vorbereitet zu sein.
Kennzeichnung nach DIN 4844 und BGV A8
Sicherheitskennzeichen, Rettungszeichen, Sicherheitsfarben und deren Darstellung in der Öffentlichkeit - insbesondere in Arbeitsstätten - werden im Rahmen der Norm DIN 4844 festgelegt. Sicherheitszeichen, Warnschilder, Brandschutzzeichen und Gebotsschilder dienen der Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen und helfen bei der schnellen Orientierung im Notfall.
Normen wie die DIN 4844, die DIN EN ISO 7010 oder die ASR A1.3 legen Sicherheitszeichen fest, die der Unfallverhütung dienen. Die DIN 4844-2 dient der Unfallverhütung im speziellen Fall des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen sowie der Kennzeichnung von Fluchtwegen. Die Sicherheitskennzeichen im Rahmen dieser Norm finden Anwendung in Arbeitsstätten, auf Produkten (sofern das der Sicherheit von Personen dient) und in öffentlichen Bereichen. Die DIN 4844 findet hingegen keine Anwendung für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Norm der einheitlichen Darstellung von Sicherheitszeichen wie Verbotszeichen, Brandschutzzeichen oder Rettungszeichen dient.